Die ersten 4 Sitzungen sind als „Probatorische Sitzungen“ nicht genehmigungspflichtig. Anhand eines von mir erstellten Berichtes an den Gutachter der Krankenkasse, entscheidet Ihre Krankenkasse über die Indikation einer weiterführenden Therapie. Die Anzahl der genehmigten Sitzungen hängt von der Diagnose und dem therapeutischen Verfahren ab.
Für Privatpatienten: Ich liquidiere nach der "Gebührenordnung für Ärzte" (GOÄ), die von allen Privaten Krankenkassen (PKK) und Beihilfestellen (BHS) anerkannt wird.
Psychiatrisch-fachärztliche Leistungen: Für diese Leistungen ist seitens Ihrer PKK und BHS keine Genehmigung erforderlich.